Inhalt
Das dreitägige Seminar gibt einen Überblick über die komplizierten arbeitsrechtlichen Folgen, die ein Übergang von einem bestimmten Tarifsystem auf ein anderes mit sich bringen kann. Ein Tarifübergang kann die Folge sein bei
- einem Wechsel des Arbeitgeberverbandes
- einem Betriebsübergang (mit Anwendung eines anderen Tarifvertrages)
- einer Unternehmensverschmelzung mit Übergang eines Betriebes oder Unternehmensteiles in einen anderen fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Der Tarifübergang kann u.a. folgende Auswirkungen haben:
- Kollektivrechtliche Ersetzung bestehender tariflicher Ansprüche
- Ablösung bestehender (Gesamt-) Betriebsvereinbarungen durch neue tarifliche Inhalte
- Ersetzung der bestehenden Vergütungsstruktur, Durchführung eines neuen Eingruppierungsverfahrens
- Veränderung der Arbeitsbedingungen von nicht tarif-gebundenen Arbeitnehmern (Verweisungsklauseln im Arbeitsvertrag)
Das Seminar informiert über die arbeits- und tariflichen Hintergründe, die in solchen Situationen zu beachten sind. Mögliche Handlungsanforderungen für den Betriebsrat werden erläutert.
Seminarthemen
- Einführung in das Tarifrecht
- Kollektivrechtliche Wirkungen eines Tarifvertrages
- Tarifbindung des Arbeitgebers; Fachliche, räumliche und zeitliche Geltung eines Tarifvertrages - Einführung in das Arbeitsvertragsrecht
- Anspruchsgrundlagen und Persönliche Geltung des TV, Tarifgebundenheit des ArbN,
- Geltendmachung von Ansprüchen
- Verschiedene Formen der arbeitsvertraglichen Verweisung auf Tarifverträge und
deren Wirkungsweise
- Nachweisgesetz: schriftliche Niederlegung der Arbeitsbedingungen
Bedeutung ergänzender arbeitsrechtlicher Anspruchsgrundlagen:
- Gleichbehandlungsgrundsatz,
- Betriebliche Übung, Gesamtzusage - Wirkungen eines Betriebsübergangs
- Kollektivrechtliche Ablösung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen des Betriebserwerbers
- Bedeutung und Wirkungsweise des arbeitsvertraglichen Bestandsschutzes nach § 613a BGB - Schnittstellen Tarifrecht und Betriebsverfassung
- Die kollektivrechtliche Ablösung von Betriebsvereinbarungen durch Tarifinhalte
(Auslegung von § 77.3 BetrVG)
- Die kollektivrechtliche Ablösung von Betriebsvereinbarungen und Gesamtbetriebsvereinbarungen
durch Regelungen eines übernehmenden Unternehmens
- Kollektivrechtliche Wirksamkeit bestehender Gesamtbetriebsvereinbarungen im Betriebs- und
Tarifübergang; Kompetenzklärung der Zuständigkeiten von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
Termin
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12. - 14. September 2018 Volpriehausen
Durchführung
Norbert Engelhardt (BR-Berater)
Seminargebühr
580 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
400 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
Seminar Anmeldeformular hier...