Grundlagenseminar Wirtschaftsausschuss
In Betrieben und in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten muss der Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat einen Wirtschaftsausschuss (WiA) bilden. Dort können langfristige Unternehmensentwicklungen fortlaufend beobachtet und rechtzeitig Trends erkannt werden. Bei betrieblichen Umstellungen, bei Krisenanzeichen und Gefährdungen für die Beschäftigten lassen sich so bereits frühzeitig geeignete Gegenstrategien entwickeln.
mehr ...Erfolgreich arbeiten im Wirtschaftsausschuss – Aufbauseminar
Dieses Seminar ist auf Funktionsträger im Gesamtbetriebsrat oder Wirtschaftsausschuss zugeschnitten, die bereits über grundlegende Erfahrungen im Umgang mit Informationen verfügen.
mehr ...Wirtschaftsausschuss Strategieseminar
Dieses Seminar ist auf Funktionsträger im Konzern-/ Gesamtbetriebsrat oder Wirtschaftsausschuss zugeschnitten, die bereits über Erfahrungen bei der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Informations- und Beratungsrechte verfügen und hier ihre betriebswirtschaftlichen Kompetenzen gezielt ausbauen wollen.
mehr ...Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan § 111 BetrVG
Veränderungen im Unternehmen sind häufig Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG. Der Personalabbau ist dabei nur ein Aspekt der Betriebsänderung. Dazu kann auch die Betriebsauslagerung oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden, wie z.B. Teamarbeit zählen. Für den Betriebsrat gilt es in all den Fällen die Folgen für die Betroffenen einzuschränken, die Veränderungen mit eigenen Ideen zu gestalten und alternative Modelle zu entwickeln.
mehr ...Arbeitsrecht beim Betriebs- und Tarifübergang
Das dreitägige Seminar gibt einen Überblick über die komplizierten arbeitsrechtlichen Folgen, die ein Übergang von einem bestimmten Tarifsystem auf ein anderes mit sich bringen kann. Ein Tarifübergang kann die Folge sein bei
mehr ...Beschäftigungssicherung § 92a BetrVG
Betriebsräte erkennen durch ihre Informationsmöglichkeiten häufig sehr früh, wenn ein Unternehmen in die Krise gerät. Wenn das Management in diesen Fällen nichts unternimmt, bedeutet dies für den Betriebsrat ab einem bestimmten Zeitpunkt, sich mit den Fragen des Interessenausgleichs und dem Sozialplan zu beschäftigen. In dieser Phase ist die Vereinbarung über Beschäftigungssicherungsmaßnahmen häufig schon zu spät.
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