Seminarinformationen
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der zentrale Gestaltungsrahmen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten.
Mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung sollen Veränderungen der Arbeitswelt stärker als bisher berücksichtigt und bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Neu sind z. B. die Regelungen zur Telearbeit und die Integration der Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung.
Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung. Die Möglichkeiten, die der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Zif.7 BetrVG hat, um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern, werden ausführlich aufgezeigt.
Für das Seminar werden umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, die bei der täglichen BR Arbeit als Orientierungshilfe genutzt werden können.
Inhalte
- Arbeitsstättenverordnung
Struktur und Funktion
Was ändert sich – ein Überblick - Telearbeitsplätze
Definition Telearbeitsplatz
Definition mobile Arbeit - Abgrenzungen
Unterweisung der Beschäftigen
Gefährdungsbeurteilung
Sicherstellung des Arbeit- Gesundheitsschutzes
Integration der BildschirmVO in die ArbStättV - Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze
Bestimmung der Arbeitgeberpflichten
Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen
Standard Technik und Arbeitsmedizin
Standard Hygiene und Ergonomie - Gefährdungsbeurteilung
Erfassung der psychischen Belastungen
Erfassung der physischen Belastungen
Bei Bildschirmarbeit – Gefährdung des Sehvermögens - Anforderung an Arbeitsräume
Definition Arbeitsräume - Erweiterung
Anforderung an Tageslicht
Anforderung an Sichtverbindungen
Ausgenommene Arbeitsbereiche - Die Mitbestimmung des BR und ArbStättV
MBR i.S. § 87 Abs.1 Zif.7 BetrVG
Gestaltungsoptionen nach neuer ArbStättV
Termin
- 7. Juni 2018 in Göttingen
Durchführung
Dr. Jörn Hülsemann (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Seminargebühr
Seminarkosten:
190 Euro (zzgl. MwSt.) pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Fotoprotokoll)
Hotelkosten:
60 Euro pro Person (inkl. MwSt.) Tagungspauschale
Seminar Anmeldeformular hier...