Inhalt
Bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, hat der BR umfassende Mitbestimmungsrechte. Etwaige Maßnahmen in diesem Bereich dürfen vom Arbeitgeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats ergriffen werden. Wird der Betriebsrat nicht beteiligt bzw. erfolgt keine Zustimmungserklärung, ggf. in einer Einigungsstelle, haben die dem Mitbestimmungsrecht unterfallenden Maßnahmen zu unterbleiben. Die Unzulässigkeit der Datenverwendung wegen unterbliebener Mitbestimmung des Betriebsrats löst eine Erhebungs- und Verarbeitungssperre aus.
Das Mitbestimmungsrecht bezweckt den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers gegen anonyme Kontrolleinrichtungen, die geeignet sind, stark in den persönlichen Bereich der Arbeitnehmer einzugreifen. Das Mitbestimmungsrecht erfasst technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern im Betrieb zu überwachen. Dazu zählen u.a. EDV-Anlagen, Kameras, automatische Zeiterfassungsgeräte und biometrische Zugangskontrollen. Das Seminar informiert über alle relevanten Fragen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Nutzung dieser Systeme. Ausführlich wird das Thema home office behandelt.
Das Seminar stellt in der Praxis erprobte betriebliche Gestaltungsmodelle vor und gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, ein an die eigenen betrieblichen Bedürfnisse angepasstes Anwendungskonzepte zu entwickeln.
Seminarthemen
Einstieg und Überblick
- Trends und Entwicklungen
- Aktuelle Rechtsprechung
Die Rechte des BRs - §87 Abs.1 Zif.6 BetrVG
- Mitbestimmungsaufgaben
- Mitbestimmungsbereiche
Technische Anlagen
- Videoüberwachung im Betrieb
- PC, Internet und Telefonnutzung
- Zeiterfassung
- Zugangskontrollen
- Alkohol- und Drogenkontrollen
- Einsatz von Detektiven
- GPS-Ortungssysteme
- Passwortschutz
- Berechtigungsmanagement
- Cloud-Computing
- E-Learning
- Home-Office
Die Betriebsvereinbarung
- Was sollte in einer BV geregelt werden?
- Wie sollte einzelne Regelungsbereiche konkret gestaltet werden?
- Strategien zur Durchsetzung einer BV
Termin
- 20. - 21. November 2023
Durchführung
Christoph J. Burgmer (Fachanwalt für Arbeitsrecht; DEKRA-Fachkraft für Datenschutz)
Seminargebühr
450 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
258 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
Seminar Anmeldeformular hier...