Inhalt
Langzeitkonten kann es in den unterschiedlichsten Formen geben. Sie sind häufig als flexible Lebensarbeitszeit, vor allem in Verbindung mit einem gleitenden Altersausstieg im Gespräch. Sie waren in der Phase der gesetzlichen Unterstützung der Altersteilzeit recht verbreitet. Altersteilzeit kann unter bestimmten Bedingungen auch über das Jahr 2010 hinaus weiter betrieblich für einen gleitenden Ausstieg aus dem Berufsleben genutzt werden.
Die nunmehr gewachsene Bedeutung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen für die Gestaltung von Lebensarbeitszeitmodellen und Altersteilzeitverträgen wird umfassend einbezogen und betriebliche Gestaltungsmodelle (Muster-Betriebsvereinbarung) vorgestellt. Die gültigen sozialversicherungsrechtlichen Eckwerte zur Altersteilzeit machen diese auch weiterhin für Arbeitnehmer und Betriebe attraktiv. Anhand von Musterrechnungen wird verdeutlicht, wie sich die Einkommenssituation für Arbeitnehmer bei einem vorgezogenen Ausscheiden in den Ruhestand entwickelt und warum Altersteilzeit auch ohne eine gesetzliche Förderung ggfls. für Betriebe sinnvoll eingesetzt werden kann.
Im Seminar werden vielfältige Möglichkeiten beispielhaft vorgestellt. Die Teilnehmenden können einige der heute schon aus großen deutschen Unternehmen bekannten Modelle von Langzeitkonten und Lebensarbeitsmodellen prüfen und bewerten. Sie können in dieser Veranstaltung erfahren, woher Zeitguthaben stammen und wie diese im Langzeitkonto übersichtlich und
sicher (insolvenzgeschützt) gesammelt werden können. Auch die sog. "Störfälle" (u.a. Krankheit, Kündigung, Todesfall) und dafür geeignete Regelungsmöglichkeiten werden erläutert.
Eine längerfristige Ansparung von geleisteten Arbeitsstunden und die Umsetzung von Altersteilzeit im Blockmodell ist seit dem 1.1.2009 nach dem sog. „Flexi II-Gesetz“ nur im Zusammenhang mit einer Regelung zur Insolvenzsicherung möglich. Die Bedeutung der gesetzlichen Neuregelungen wird ausführlich dargestellt und mit schriftlichen Unterlagen dokumentiert. Das Seminar informiert über die konkreten betrieblichen Anforderungen an die Ausgestaltung einer solchen Insolvenzsicherung. Die Teilnehmenden erhalten einen allgemeinen Überblick über Produkte, Modelle und Dienstleistungen zu diesem Thema.
Der Betriebsrat soll in die Lage versetzt werden, bei einer Regelung über die Insolvenzsicherung seinen Einfluss geltend zu
machen. Dieser Einfluss kann sich auf die Mitwirkung im Sicherungsmodell selber beziehen (z.B. Treuhänderschaft). Auf jeden Fall sind die Informations- und Prüfungspflichten in Bezug auf die Praxis der Insolvenzsicherung konkret zu benennen. Im Falle eines (höchst unerwünschten) Eintritts des Sicherungsfalls kommen auf den Betriebsrat umfangreiche Aufgaben zu. Auch darüber wird in diesem Seminar gesprochen.
Seminarthemen
- Rechtlicher Rahmen für Langzeitkonten
- Bildung von Arbeitszeitguthaben
- Beantragungs- und Genehmigungs-verfahren
- Einzelne Varianten der Gestaltung (z.B. Lernzeitkonten)
- Langzeitkonten als Instrument zur Beschäftigungssicherung?
- Handhabung von „Störfällen“ (u.a. Wechsel des Unternehmens, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Todesfall)
- Altersteilzeit
- Aktuelle Bedeutung der auslaufenden Regelungen im Gesetz
- Übersicht zu wesentlichen Inhalten von neueren Tarifverträgen zu Altersteilzeit
- Finanzielle Musterkalkulationen
- Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer
- Finanzielle Auswirkungen für den Betrieb (Kosten, Liquidität, Rückstellungsbedarf)
- Darstellung ausgewählter Beispiele
- Gesetzliche Neuregelungen 2009 zur Insolvenzsicherung (Flexi II - Gesetz)
- Schutzbedarf von Arbeitszeitguthaben und Zeit-Wert-Guthaben
- Beziehungen von Wertguthaben und betrieblicher Altersversorgung
- Insolvenzsicherungsmodelle:
- Anlage- und Fondsmodelle
- Kautionsversicherungen
- Lebensversicherungen
- Bankbürgschaften
- Treuhänderkonzepte
- Branchen/Sozialkassen oder Tariffonds
- Verpfändung
- Praktische Wirkungen der Insolvenzsicherung
- Art und Höhe der Rücklagenbildung (Zeit- oder Wertguthaben; Verzinsung, Sicherung)
- Übertragbarkeit
- bei Unternehmenswechsel?
- auf die Rentenversicherung?
- Handhabung von Zeitguthaben im Falle einer Insolvenz
- Begriff der Insolvenz
- Folgen für die Arbeitnehmer
- Das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt
- BR-Beteiligung bei Ausgestaltung einer Betriebsvereinbarung
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung - Umsetzung in individuelle Regelungen
- Arbeitszeitformen (Blockmodelle?)
- Arbeitszeit- und Einkommensberechnung in der Anspar- und der Freistellungsphase
- Entscheidungskriterien bei der Vereinbarung eines Insolvenzsicherungsmodells
- Rolle des BR innerhalb eines Sicherungsmodells (Treuhänderschaft?)
- Rolle des BR bei Eintritt des Sicherungsfalls
Termin
-
13. - 14. Mai 2019 in Volpriehausen
Durchführung
Norbert Engelhardt (BR-Berater)
Seminargebühr
400 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
245 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
Seminar Anmeldeformular hier...