Inhalt
Die Einführung neuer IT-Systeme kann einerseits Abläufe und Prozesse im Unternehmen verschlanken und so dafür sorgen, dass zahlreiche Arbeitsplätze abgebaut werden könnten. Andererseits können diese Systeme neue Wege der Datenerhebung bieten und somit Kontrollmöglichkeiten über die Leistung aller Angestellten ermöglichen.
Betriebsräte müssen bei der Einführung neuer IT-Systeme wissen, was erlaubt bzw. zulässig ist, um die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu schützen. In dem Seminar lernen die Teilnehmer*innen, inwieweit sie Informationsrechte nutzen und mitbestimmen können, welche IT-Systeme tatsächlich eingeführt werden. Unsere Referenten bringen Ihnen bei, wo rechtliche Schranken bei der Einführung und Anwendung von Systemen liegen.
Seminarthemen
Herausforderungen neuer technischer Einrichtungen für den Betriebsrat
Rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen zur Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen § 87 BetrVG
- Informationsrechte des Betriebsrats bei der Einführung neuer IT-Systeme
- Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer IT Systeme
- IT Systeme und Betriebsänderungen
- Rechte des Betriebsrates und Rechtsfolgen bei Nicht-Beachtung der Mitbestimmungsrechte
Praxis und Verhandlungen
- Was der Betriebsrat bei der Einführung und von neuen IT-Systemen zu beachten hat
- Das Verfahrensverzeichnis gemäß § 4e BDSG
- Checkliste zur Informationsanforderung
- Checkliste zur Betriebsvereinbarung
Termin
- 29. - 30. April 2024
Durchführung
Johannes Hentschel (Fachanwalt für Arbeitsrecht Göttingen)
Seminargebühr
600 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
313 Euro (incl. MwSt.) für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
Tagungspauschale ohne Übernachtung:
172 Euro (incl. MwSt.)
Seminar Anmeldeformular hier...