Sachverstand

SACHVERSTÄNDIGENTÄTIGKEIT §80 ABS.3 BETRVG

Zur Durchführung ihrer Aufgaben können Betriebsräte externe Sachverständige hinzuziehen. Sachverständige vermitteln dem Betriebsrat Wissen, welches sich einzelne BR Mitglieder z. B. nicht im Rahmen eines Seminars aneignen können, da das Thema eine hohe Komplexität hat und die Hinzuziehung einer/s externen Expert*in zur Durchführung der Aufgabe zwingend notwendig ist.

sobi Referent*innen sind unterschiedlich qualifiziert und in ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet Expert*innen mit langjähriger Berufserfahrung. Wir unterstützen mit unserem Sachverstand Betriebsräte bei der Erreichung ihrer Ziele.

Konkret unterstützen wir Betriebsräte bei den folgenden Gestaltungsthemen

  • Arbeitszeitmodelle
  • Betriebliche Entgeltkonzepte
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gefährdungsbeurteilungen
  • Gruppenarbeit - Agiles Arbeiten
  • Konzepte der Beschäftigungssicherung
  • Personalentwicklung
  • Technik – EDV
  • Und weitere Themen der Gestaltung der Arbeitsbedingungen

Für die Hinzuziehung eines/r Sachverständigen muss der Betriebsrat zunächst intern die Notwendigkeit der Unterstützung eines/r Sachverständigen erkennen und sollte sich entsprechende Angebote einholen.

Auf der Grundlage des Angebotes hat eine Vereinbarung dem Arbeitgeber über die Person des/r Sachverständigen, die Kosten der Unterstützungsleistung und dem Thema zu erfolgen.

Auf Anfrage geben wir gerne Hilfestellung, welches die richtige Herangehensweise zur Hinzuziehung eines/r Sachverständigen ist und senden Ihnen nach Ihren Vorgaben ein Leistungsangebot für die Verhandlung mit dem Arbeitgeber zu.

Kontakt: sobiinfo@sobi-goettingen.de