Inhalt
Die Digitalisierung der Arbeitswelt nimmt Tempo auf und verändert nachhaltig die Arbeitsbeziehungen auf allen Ebenen. Hinter der Überschrift Arbeit 4.0 verbergen sich eine Vielzahl von Gestaltungskonzepten und Agilität ist einer der Schlüsselbegriffe dieser Konzepte.
Die Agilität des neuen Arbeitens soll vor allem durch die Abschaffung (oder jedenfalls Eindämmung) der klassischen hierarchischen Unternehmensorganisation herbeigeführt werden. Umgesetzt wird diese Idee durch technisch basierte Formen der Gruppenarbeit. Dabei setzen viele Unternehmen auf die agile Arbeitsmethode „Scrum“. Raum- und Arbeitszeitkonzepte werden durch Desk-Sharing, Home-Office und mobiles Arbeiten an die neuen Gegebenheiten angepasst, unterstützt durch neue EDV.
Bei der Einführung Agiler Arbeitskonzepte werden zahlreiche Rechte des Betriebsrates berührt und damit die Möglichkeit geschaffen, die Konzepte aus der Bedürfnislage der Beschäftigten mitzugestalten. Agiles Arbeiten führt zu einer Veränderung der Arbeitsmethode und Arbeitsorganisation und ist eine Betriebsänderung i.S. des §111 BetrVG. D.h. der Arbeitgeber muss sich bemühen einen Interessenausgleich zu vereinbaren und ggfl. ist ein Sozialplan erforderlich. Im Interessenausgleich können alle Fragen der Einführung der neuen Arbeitsmetode geregelt werden und die Bezüge einzelner Regelungsbereiche hergestellt werden.
Das Seminar informiert umfassend über aktuelle Konzepte Agiler Arbeit und skizziert die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des BetrVG.
Die SeminarteilnehmerInnen sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Agile Modelle kritisch zu hinterfragen und mit eigenen Ideen mitzugestalten. Das Seminar bietet die Möglichkeit, die Regelungspunkte für eine Betriebsvereinbarung „Agiles Arbeiten“ zu erarbeiten.
Seminarthemen
Arbeit 4.0 / Agiles Arbeiten
- Begriffsbestimmungen und Konzepte
- Arbeit 4.0 / Agiles Arbeiten und die Anforderungen
an die Mitarbeiter - Trends u. Entwicklungen
Agiles Arbeiten und die Rechte des Betriebsrates
- Betriebsänderung §111 Zif. 4 und 5 BetrVG
- Interessenausgleich und Sozialplan §112 BetrVG
- Personalentwicklung – §§ 96 - 98 BetrVG
- Durchführung der Gruppenarbeit – §87 Abs. Zif. 13 BetrVG
- Kontrolle durch tech. Einrichtungen – §87 Abs. Zif. 6 BetrVG
- Zuständigkeiten Betriebsrat / GBR
- Aktuelle Rechtsprechung
Agiles Arbeiten mitbestimmen und gestalten
- Entwicklung von Ideen und Konzepten
- BV Agiles Arbeiten - Regelungsbereiche
-> Gruppenarbeit
-> Arbeitszeitmodelle
-> Mobiles Arbeiten
-> Technik Nutzung und Datenschutz
-> Übertragung von Kompetenzen i.S. des §28a BetrVG
-> Die Betriebsänderung – Information u. Beratung §111 BetrVG
-> Der Interessenausgleich §112 BetrVG
-> Der Sozialplan §112 BetrVG
Termine
- 07. - 09. Oktober 2024
Durchführung
Dr. Thomas Hardwig (Soziologe, Unternehmensberater)
Ulrich Wabra (Dipl. Sozialwirt, BR Berater)
Seminargebühr
750 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
540 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
Tagungspauschale ohne Übernachtung:
258 Euro incl. MwSt.
Seminar Anmeldeformular hier...