Inhalt
Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) europaweit in Kraft. In Deutschland wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz durch ein neues, gänzlich anders aufgebautes Gesetz (BDSG-Neu) ersetzt. Die Neuerungen treffen jedes Unternehmen jeder Branche und fordern in einer nur kurzen Umsetzungszeit, dass der Bereich Datenschutz in jedem Betrieb in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst wird.
So müssen z.B. neue Prozesse geschaffen und existierende Muster, Checklisten, Vertragsdokumente und ggf. Betriebsvereinbarungen überarbeitet werden. Auch für den Beschäftigtendatenschutz ergeben sich zahlreiche Neuerungen. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen in kompakter Form die Ziele und Grundsätze der EU-DSGVO und zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Datenschutzrecht sowie deren Auswirkungen auf Ihre betrieblichen Prozesse und Organisationsentwicklung auf. So erfahren Sie, was in Ihrem Betrieb noch auf den Weg zu bringen ist, wie sich insbesondere der Beschäftigtendatenschutz zukünftig gestaltet und inwieweit Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertreter daran zu beteiligen sind.
Seminarthemen
Ziele und Grundsätze der EU-DSGVO
- Grundstruktur der Verordnung und Umsetzungsplan
- Geltungsbereich, Öffnungsklauseln, Bestandsschutz
- Neue Begriffe, Regelungen und Prozesserfordernisse
- Auftragsdatenverarbeitung und Datentransfers
- Aufsichtsbehörden: Instrumentarien und Bußgelder
- Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten
Datenverarbeitung und Betroffenenrechte
- Informationsrechte, Auskunfts- und Widerspruchsrecht
- Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung
- Transparenz- und Informationspflichten
- Auftragsdatendatenverarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit - Portabilität
Beschäftigtendatenschutz und Beteiligung des BR´s
- Der neue § 26 BDSG - Änderungen im deutschen Beschäftigtendatenschutzrecht
- Einwilligung durch Betriebsvereinbarung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Anforderungen der DSGVO an Betriebsvereinbarungen
- Nutzung bestehender Betriebsvereinbarungen
Termin
- 29. - 30. April 2019 in Volpriehausen
Durchführung
Christoph J. Burgmer (Fachanwalt für Arbeitsrecht; DEKRA-Fachkraft für Datenschutz)
Seminargebühr
400 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
245 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
Seminar Anmeldeformular hier...