Eine Vereinheitlichung von Regelungen ist gelungen – mehr Flexibilität für das Unternehmen bedeutet auch mehr Gestaltungsmöglichkeit durch den Betriebsrat! Ist das so?
Der gemeinsame Spitzenverband von gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände hat als "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)" als erstes Gemeinsames Regelwerk die Vorschrift 2 (DGUV V2) herausgebracht und so die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe durch gleichartige Anforderungen sichergestellt.
Sie bildet einen flexiblen Rahmen für den Einsatz von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften, in dem die individuelle Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes Berücksichtigung findet und dadurch auch die Eigenverantwortlichkeit und Ausgestaltungsspielräume des Betriebes gestärkt werden.
Für Betriebsräte ist die Diskussion über den Umfang und der Anteile für die Einsatzzeiten eine Chance, Vorstellungen über den Gesundheitsschutz im Betrieb einzubringen.
Inhalte
Zusammenhang Arbeit und Gesundheit, Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV V2)
Ziel
Die Inhalte der DGUV Vorschrift 2 und ihre Bedeutung für die Arbeit des Betriebsrates kennen lernen
Seminarthemen/Leitfragen
- Was sind die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
- Welche unterschiedlichen Modelle werden in der DGUV V2 vorgestellt?
- Wie werden Einsatzzeiten und Aufteilung der Zeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsspezifische Einsatzzeiten bemessen?
- Was versteht man unter Grundbetreuung und Betriebsspezifischer Betreuung?
- Was ist durch die Einsatzzeiten nicht gedeckt?
- Welche Gestaltungsspielräume kann der Betriebsrat nutzen?
Termine & Seminargebühren
auf Anfrage
Durchführung
Beate Runge (Beraterin Gesundheitsmanagement und Coach bei der Teamentwicklung)