Inhalt
Veränderungen im Unternehmen sind häufig Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG. Der Personalabbau ist dabei nur ein Aspekt der Betriebsänderung. Dazu kann auch die Betriebsauslagerung oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden, wie z.B. Teamarbeit zählen. Für den Betriebsrat gilt es in all den Fällen die Folgen für die Betroffenen einzuschränken, die Veränderungen mit eigenen Ideen zu gestalten und alternative Modelle zu entwickeln.
Bei drohender Kündigung erwarten die Betroffenen vom Betriebsrat, dass er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und als kompetenter Berater zur Seite steht. Dazu gehören auch Kenntnisse der aktuellen Rechtslage zum Verfahren von Interessenausgleich und Sozialplan und die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen von Abfindungen.
Das Seminar soll die TeilnehmerInnen in die Lage versetzen, den Sinn und die Zielrichtung unternehmerischer Strategien zu verstehen und deren konkrete Bedeutung für die eigene betriebliche Situation zu beurteilen. Betriebsräte sollen in die Lage versetzt werden, betriebliche Veränderungen sachkundig zu begleiten und konkrete Alternativen zu den Ansatzpunkten des Managements zu entwickeln.
Seminarthemen
- Unternehmenskrisen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Trends und Entwicklung
- arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen
- Beispiele aus der Praxis - Die Betriebsänderung - § 111 BetrVG
- Einschränkung, Stillegung oder Verlegung
- Zusammenschluss oder Spaltung
- Änderung Betriebsorganisation und
- neue Arbeitsmethoden
- Zeitpunkt u. Umfang der BR Information
- Aufgaben des WiA - und Betriebsübergang - § 613a BGB
- die tarif-, kollektiv- und individualrechtlichen Folgen - Der Sachverständige
- Aufgaben und Funktionen des Sachverständigen - Interessenausgleich - § 112 BetrVG
- der formelle Ablauf
- Forderungen und Alternativen
- Bedeutung und Verfahren der Einigungsstelle - Der Sozialplan - § 112 BetrVG
- der formelle Ablauf
- Inhalte eines Soziaplanes
- Transfersozialpläne nach § 110 SGB III
- Bedeutung und Verfahren der Einigungsstelle - Erzwingbarer Sozialplan nach § 112a BetrVG
- wenn "nur" Personalabbau stattfindet - Strategien der Beschäftigungssicherung
- Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Beschäftigungssicherungsverträge
Termin
- 27. - 29. Mai 2024
Durchführung
Ulrich Wabra (Dipl. Sozialwirt, BR-Berater)
Seminargebühr
750 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
540 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
Tagungspauschale ohne Übernachtung:
258 Euro incl. MwSt.
Seminar Anmeldeformular hier...