Inhalt
Das Seminar bietet eine intensive Beschäftigung mit dem individuellen Arbeitsrecht. Behandelt wird die Schnittstelle zum kollektiven Arbeitsrecht und hier werden die Aufgaben des Betriebsrates im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes skizziert. Es geht um die Rechte des AN und des BR in den einzelnen Phasen des Arbeitsverhältnisses: von der Begründung (Bewerbung u. Einstellung) bis zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Die Notwendigkeit für das Seminar ergibt sich für den BR auch mit Blick auf den § 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG. Danach hat der BR die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen zu kontrollieren. Auch ist der BR bei Problemen einzelner Arbeitnehmer der erste Ansprechpartner und sollte in der Lage sein, Sachverhalte rechtlich einschätzen und erste Informationen geben zu können.
Die SeminarteilnehmerInnen sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Fragen des individuellen Arbeitsrechts kompetent zu beantworten und die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes zu kennen.
Zusammen mit dem Seminar werden umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, die bei der täglichen BR Arbeit als Orientierungshilfe genutzt werden können.
Seminarthemen
- Einführung ins Arbeitsrecht
- kollektives und individuelles Arbeitsrecht
- BR Überwachungs- u. Informationsrechte § 80 BetrVG
- Die Begründung des Arbeitsverhältnisses, u.a.
- Arbeitnehmerrechte im Vorstellungsgespräch
- Probezeit und befristetes Arbeitsverhältnis
- der Arbeitsvertrag ( Nachweisgesetz) BR-Rechte
- BR Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen § 99 BetrVG
- Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- individuelle Rechte des Arbeitnehmers §§ 81 - 86 BetrVG
- das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- die Abmahnung und BR Rechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG
- Leistungsverweigerungsrechte und Annahmeverzug
- Arbeitnehmerhaftung im Schadensfall- Krankheit und Lohnfortzahlung
- Besondere Schutzrechte einzelner Arbeitnehmergruppen
- Mutterschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutz und Berufsbildung
- Rechte für Schwerbehinderte - SGB IX
- Schutz vor Diskriminierung - AGG
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzgesetz
- fristgerechte/fristlose Kündigung, Zugang, Fristen
- BR Rechte bei der Kündigung § 102 BetrVG
- der Aufhebeungsvertrag
- Verfahrensablauf am Arbeitsgericht
- das Urteilsverfahren (individuell)
- das Beschlussverfahren (kollektiv)
- Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht
Termine
- 10. - 14. Juni 2024
Durchführung
Ulrich Wabra (Dipl. Sozialwirt, BR-Berater)
Gesa Asmus (Fachanwältin für Arbeitsrecht)
Cornelius Kroeschell (Arbeitsrichter Göttingen)
Seminargebühr
1150 Euro + MwSt. pro Person
(mit ausführlichen Tagungsunterlagen und Protokoll)
Hotelkosten (Hotelinfo):
992 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale für Unterkunft (EZ) und Verpflegung
430 Euro incl. MwSt.
Tagungspauschale ohne Übernachtung
Seminar Anmeldeformular hier...