AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sobi e.V.


Kurze Str.17 – 37073 Göttingen
Tel. 0551 / 48 52 33  Fax 0551 / 54 14 99  E-mail: sobiinfo@sobi-goettingen.de

 

Allgemeine Hinweise zu Betriebsräte-Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Jeder Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG verpflichtet, betrieblichen Interessenvertreterinnen die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Er hat diese von der Arbeit freizustellen und muss die anfallenden Kosten übernehmen.
Damit bei der Anmeldung zu Seminaren keine Formfehler unterlaufen, bitten wir, die folgenden Anmerkungen möglichst genau zu beachten.

Anmeldeverfahren

Nach Erhalt der Einladung sollte der Betriebsrat rechtzeitig (i.d.R. etwa vier Wochen vor Anmeldeschluss) einen formellen Beschluss über die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder fassen. Dieser Tagesordnungspunkt ("Beschlussfassung über Teilnahme an Maßnahme nach § 37.6 BetrVG") muss aus der Einladung zur Betriebsratssitzung hervorgehen. Der Beschluss ist im Protokoll über die Sitzung festzuhalten, darüber hinaus wird er dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt. (Ein entsprechendes Formblatt ist bei sobi erhältlich).
Die Anmeldung für die Seminarteilnahme bei sobi e.V. durch den Betriebsrat erfolgt schriftlich, am einfachsten per fax: 0551-54 14 99. (Ein entsprechendes Anmeldeformular ist bei sobi erhältlich). Nach Anmeldeschluss erhalten die gemeldeten Betriebsratsmitglieder eine Anmeldebestätigung sowie weitere Hinweise zum Seminarablauf.

Anmeldeschluss

Die Anmeldungen beim Veranstalter werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist, soweit in der Seminarankündigung nichts anderes angegeben wird, auf 18 Personen beschränkt. Der Anmeldeschluss liegt in der Regel 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn.

Stornierung einer Seminarbuchung

Bei Stornierung einer bereits erfolgten Anmeldung bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Seminargebühren fällig. Erreicht sobi die Stornierung innerhalb von 14 Werktagen vor Seminarbeginn oder ein/e Teilnehmer/in erscheint ohne Abmeldung nicht zum Seminar, wird der volle Seminarbetrag in Rechnung gestellt. In Absprache mit dem Veranstalter können Ersatzteilnehmerinnen entsandt werden.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche abzusagen. In jedem Fall bemühen wir uns, Ersatzveranstaltungen bzw. Ausweichtermine anzubieten.

Kosten

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostenerstattung schließt ein:
- die Seminargebühren einschließlich Seminarunterlagen
- die Kosten für Verpflegung und Unterbringung
- die Reisekosten der Teilnehmerinnen.
Die Rechnung über die Seminargebühren übermittelt sobi nach Ende eines Seminars direkt an den Arbeitgeber. Die Hotelkosten werden auch
- wenn nicht anders vereinbart - gegen Rechnung gezahlt. Die Fahrtko¬
sten rechnen die Teilnehmerinnen direkt mit dem Arbeitgeber ab.
Es ist ratsam und zulässig vom Arbeitgeber einen Vorschuss auf die entstehenden Fahrtkosten zu beantragen. Sollte der Arbeitgeber die Freistellung von der Arbeit oder die Kostenerstattung erschweren oder verweigern, so stehen wir gern mit Rat und Tat zur Seite.

Seminarunterlagen und deren Verwendung

Alle Teilnehmerinnen erhalten im Verlaufe eines Seminars umfangreiche Materialien, durch die die einzelnen Arbeitsschritte dokumentiert und ergänzt werden. Der aktuelle Diskussions- und Wissensstand zum jeweiligen Themengebiet findet sich darin wieder. Sie sind als Nachschlage- und Arbeitshilfe bei späteren betrieblichen Problemlösungen geeignet. Die Besitzrechte an den Seminarunterlagen gehen mit Seminarende auf den entsendenden Betriebsrat über. Das geistige Eigentum an den Seminarunterlagen und die Vervielfältigungsrechte verbleiben bei sobi, sofern diese Rechte nicht anderen zustehen. Eine kommerzielle Nutzung, Veränderung oder Weiterverbreitung von Seminarunterlagen durch den entsendenden Betrieb oder das entsendende Unternehmen, durch den beschlussfassenden Betriebsrat oder durch einzelne Betriebsratsmitglieder ist unzulässig.