Der Beratungsprozess bei einer Betriebsänderung
Betriebsänderungen i.S. des § 111 BetrVG zählen zu den anspruchsvollsten Aufgaben, die ein Betriebsrat zu managen hat. Der Abschluss eines Interessenausgleichs und der Abschluss eines Sozialplanes sind bei Betriebsänderung vorgeschrieben. Beide Vereinbarungen sind in der Regel hochkomplexe Vertragswerke, für deren Gestaltung fundierte arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Kenntnisse notwendig sind. Die Komplexität dieser Regelungen ist auch der Grund dafür, dass Betriebsräte in Unternehmen mit mehr als 300 AN eine*n externe*n Berater*in zur Unterstützung ihrer Arbeit hinzuziehen können.
Als Sachverständige i.S. des § 111 BetrVG haben sobi Berater*innen in den letzten Jahren zahlreiche Betriebsänderungen begleitet und Betriebsräte dabei unterstützt, ihre Ziele zu erreichen.